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   OLG Rostock, 26.09.2008 - 1 W 82/08   

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https://dejure.org/2008,13932
OLG Rostock, 26.09.2008 - 1 W 82/08 (https://dejure.org/2008,13932)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.09.2008 - 1 W 82/08 (https://dejure.org/2008,13932)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. September 2008 - 1 W 82/08 (https://dejure.org/2008,13932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gegenstandswert eines Vollstreckungsverfahrens: Erzwingung der Auskunft über die Verwendung von Geldern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Gläubigerinteresses an der Handlungsvornahme für den Wert eines Zwangsvollstreckungsverfahrens auf Versetzung eines Zwangsmittels zu einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung

  • Judicialis

    ZPO § 888; ; GKG § 68 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888; GKG § 68 Abs. 3
    Wert der Hauptsache als maßgebliches Kriterium für die Festsetzung des Streitwerts des Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Rostock 2009, 75
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung

    Eine Wertfestsetzung für etwa anfallende Anwaltsgebühren - die nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert der Hauptsache und nicht nur nach der Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes zu bemessen wäre (vgl. OLG Rostock OLGR 2009, 75; Zöller/Herget, ZPO 27. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung"; jeweils m.w.N.) - erfolgt nur auf Antrag (§ 33 Abs. 1 und 2 RVG) einer Partei oder eines Prozessbevollmächtigten (§ 32 Abs. 2 RVG); ein derartiger Antrag ist nicht gestellt.
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2011 - 5 W 211/11

    Zwangsgeldverfahren: Streitwert bei Durchsetzung des Auskunftsanspruchs einer

    Dieser Ansicht ist auch die überwiegende Rechtsprechung und Kommentarliteratur (OLG Köln, OLGR 2005, 259; OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 75; Herget in: Zöller, ZPO, 28.Aufl., § 3 Rdn. 16 "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung", Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 29.Aufl., § 3 Rdn. 188, Hartmann, KostG, 38.Aufl., § 25 RVG Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 07.06.2010 - 7 W 13/10

    Vollstreckung einer Auskunftspflicht; Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes

    Eine Wertfestsetzung für etwa anfallende Anwaltsgebühren, die nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert der Hauptsache und nicht nur nach der Höhe des festgesetzten Zwangsgeldes zu bemessen wäre (vgl. OLG Rostock OLGR 2009, 75; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.08.2009 - 12 W 1364/09, BeckRS 2009, 27573; Zöller/Herget, aaO, § 3 RN 16 Stichwort "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung"), erfolgt nur auf Antrag (§ 33 Abs. 1 und 2 RVG) einer Partei oder eines Prozessbevollmächtigten (§ 32 Abs. 2 RVG); ein derartiger Antrag ist nicht gestellt.
  • OLG Rostock, 03.11.2020 - 3 W 63/20

    Streitwert einer Vollstreckungsermächtigung zur Ersatzvornahme

    Dieses Erzwingungsinteresse richtet sich in der Regel nach der Hauptsache und ist unter den Besonderheiten des Einzelfalles zu bestimmen (OLG München, Beschl. v. 07.02.2018, 13 W 101/18, JurBüro 2018, 247; KG, Beschl. v. 09.02.2011, 19 W 34/10, zit. n. juris; OLG Rostock, Beschl. v. 25.11.2008, 1 W 51/08, JurBüro 2009, 162; OLG Rostock, Beschl. v. 26.09.2008, 1 W 82/08, JurBüro 2009, 105; LG Berlin, Beschl. v. 24.02.2012, 63 T 18/12, WuM 2012, 213).
  • LAG Köln, 08.02.2010 - 9 TaBV 76/09

    Gegenstandswert für Streit um Verletzung vergleichsweise titulierter

    Dagegen ist nicht die Höhe des beantragten Zwangsmittels maßgebend (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 26. September 2008 - 1 W 82/08 -).
  • OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21

    Notarielles Nachlassverzeichnis während der COVID-19-Pandemie

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren orientiert sich am Wert der Hauptsache und nicht an der Höhe des Zwangsgeldes (OLG Rostock OLGR 2009, 75; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 3 ZPO, Rn. 16_125).
  • LG Saarbrücken, 16.12.2009 - 5 S 16/09

    Vollstreckung der Auskunftspflicht bei Verwalterwechsel

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung regelmäßig eine unvertretbare Handlung darstellt, welche nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. dazu BGH NJW 2009, 2308, zitiert nach juris, Rn. 23; BGH MDR 1986, 657; OLG Rostock, JurBüro 2009, 105; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.08.2006, Az.: 7 W 50/06, zitiert nach juris; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Auflage, § 888 ZPO, Rn. 3, Stichwort: "Auskunft" m.w.N.).
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